Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Apartmenthotel Motzen“
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 22.05.2017 den Bebauungsplan „Apartmenthotel Motzen“ als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich erfasst in der Gemarkung Motzen in der Flur 3 Teile der Flurstücke 175, 176, 177 und das vollständige Flurstück 278. Er wird begrenzt nach
Westen durch die alte Bahnstrecke Mittenwalde – Töpchin
Norden durch den Geltungsbereich des B-Plans Nr. 4
Osten durch die alte Ackerbrache
Süden durch Pferdekoppeln und Wald
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Dienststunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13.00 bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 21.06.2017 in Kraft.
Mittenwalde, den 09.06.2017
Maja Buße
Bürgermeisterin