Bekanntmachung über das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mehrfamilienhaus Fontanestraße Motzen"
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 12.03.2018 den Bebauungsplan „Mehrfamilienhaus Fontanestraße Motzen“ als Satzung beschlossen.
Er umfasst in der Gemarkung Motzen, Flur 4 Teile der Flurstücke 114 und 115 Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Darüber hinaus kann der Bebauungsplan im Geoportal der Stadt Mittenwalde eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 18.04.2018 in Kraft.
Mittenwalde, den 06.04.2018
M. Buße
Bürgermeisterin