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Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hotel- und Freizeitanlage am Golfplatz“
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 25.06.2018 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Hotel- und Freizeitanlage am Golfplatz“ als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Motzen, Flur 3, Flurstücke 473 bis 476, 478, 479, 480 und anteilig die Flurstücke 472 bis 474, 477 und 482. Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Darüber hinaus kann der Bebauungsplan im Geoportal der Stadt Mittenwalde eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- 1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 18.07.2018 in Kraft.
Mittenwalde, den 03.07.2018
Maja Buße
Bürgermeisterin