Bekanntmachung über die Erteilung der Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Reiterhof Telzer Plan"
Die am 22.05.2017 durch die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde beschlossene Satzung über den Bebauungsplan „Reiterhof Telzer Plan' wurde 09.08.2017 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt (Az. 40043-17-621).
Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Telz, Flur 4 Teile der Flurstücke 106,107 und 168. Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung am 18.10.2017 in Kraft.
Mittenwalde, den 25.09.2017
Maja Buße
Bürgermeisterin