Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes – „Sondergebiet für Kindertagespflege“ in Telz – der Stadt Mittenwalde
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 23.04.2018 den Bebauungsplan – „Sondergebiet für Kindertagespflege“ in Telz – als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet besteht aus dem Flurstück: Gemarkung Telz, Flur 7 Flurstück 16.
Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag, und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr und Dienstag von 13.00 bis 18.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 16.05.2018 in Kraft.
Mittenwalde, den 03.05.2018
M. Buße
Bürgermeisterin