Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes "Töpchin-Nord§ der Stadt Mittenwalde - Ortsteil Töpchin
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 05.10.2015 den Bebauungsplan "Töpchin-Nord" als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst einen Bereich in der nördlichen Töpchiner Ortslage zwischen der Märkischen Straße im Westen, der Waldstraße im Norden, dem Naturschutzgebiet „Töpchiner Seen“ sowie den Straßen „Am Fließ“, „Am Wiesenrain“, und „Im Luch“ im Osten und der Straße „Am Wiesenrain“ im Süden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 61,5 ha.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr und Dienstag von 13.00 bis 18.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 15.06.2016 in Kraft.
Mittenwalde, den 30.05.2016
Hedda Dommisch
Allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters