Der B-Pan "Wohnen Waldecker Straße Töpchin" ist am 07.11.2016 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden und mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 07.12.2016 inkraft getreten.
Anlass für die Aufstellung des B-Plans war eine effektivere Nutzung der im B-Plangebiet liegenden Grundstücke entsprechend der Flächennutzungsplanung zu ermöglichen.
"Im Flächennutzungsplan sind die Grundstücke bis zu einer Tiefe von rund 60 m als Bauflächen ausgewiesen. Dies berücksichtigt, dass in der gesamten Tiefe eine siedlungsgeprägte Nutzung besteht, wobei die rückwärtigen Grundstücksflächen überwiegend nur durch untergeordnete Bebauungen und durch Erholungsnutzungen geprägt sind. Um eine Nutzung der rückwärtigen Grundstücksteile zu Wohnzwecken zu ermöglichen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zweireihige Bebauung auf den Grundstücken im Plangebiet zu schaffen. Damit soll die Ausschöpfung der vorhandenen Verdichtungspotenziale in der zentralen Siedlungslage von Töpchin vorbereitet werden."
(Auszug Begründung, 07.11.2016)