Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Wohngebiet Seebadallee Motzen“
Die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 13.02.2017 den Bebauungsplan „Wohngebiet Seebadallee Motzen“ als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Motzen, Flur 7, Flurstücke 14, 15, 292, 293. Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Dienststunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 15.03.2016 in Kraft.
Mittenwalde, den 15.03.2016
Maja Buße
Bürgermeisterin