Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB über das Inkrafttreten des Textbebauungsplans
„Dorfbauernhof Motzen 2“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Mittenwalde hat in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2019 die Stellungnahmen der Behörden zum Textbebauungsplan „Dorfbauernhof Motzen 2“ in der Fassung 25. Juli 2019 abgewogen und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich befindet sich im Ortskern von Motzen, Gemarkung Motzen, Flur 3, auf der straßenseitigen Teilfläche von Flurstück 16. Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 1.670 qm. Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Mittenwalde, den 27. Januar 2020
Maja Buße
Bürgermeisterin