Bekanntmachung über das Inkrafttreten
des Bebauungsplanes zum Bauungsplanes „Pension Weg zum Mühlenberg Töpchin“
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 29.06.2020 den Bebauungsplan „Pension Weg zum Mühlenberg Töpchin“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Töpchin, Flur 3 die Flurstücke 289 und 291. Im angefügten Planausschnitt ist der Geltungsbereich dargestellt.
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Die Planunterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Mittenwalde eingesehen werden. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
1. eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 15.07.2020 in Kraft.
Mittenwalde, 30.06.2020
Buße
Bürgermeisterin