Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Landkreis Dahme-Spreewald

Ausbruch der Newcastle-Krankheit im Landkreis Dahme-Spreewald

Weitere Fälle der Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald aufgetreten

 

Neue Tierseuchenallgemeinverfügung/Betrieb in Zeesen betroffen

 

Nach dem bereits gemeldeten Ausbruch der hochansteckenden Geflügelkrankheit in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee ist das Newcastle-Disease-Virus (NDV) in einem Geflügelbetrieb mit ca. 84.000 Tieren in Zeesen bestätigt worden. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung im betroffenen Ausbruchsbestand im gesamten Betrieb angeordnet. Das neue Ausbruchsgeschehen wird in die bereits laufenden epidemiologischen Ermittlungen einbezogen.

 

 

„Der aktuelle Fall wurde im Rahmen der Kontrolluntersuchungen festgestellt. Der betroffene Betrieb wurde sofort gesperrt und die Schutz- und Überwachungszonen mussten noch einmal erweitert werden. Es gilt daher eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung“ informiert Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Schutz- und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten sind Folgende:

 

Erweiterung der Sperrzone

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen*, Zeesen und Senzig
  • Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf

 

Erweiterung der Überwachungszone

  • Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz;
  • Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
  • Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen, Zernsdorf
  • Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
  • Stadt Wildau
  • Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg
  • Gemeinde Eichwalde*
  • Gemeinde Schulzendorf
  • Gemeinde Zeuthen mit Ortsteil Miersdorf
  • Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf, Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz
  • Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
  • Landkreis Oder-Spree Spreenhagen
  • Berlin-Schmöckwitz

*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone

 

Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eiern und Bruteiern. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Tierhalter sind aufgerufen ihre Tiere zu beobachten und bei Auftreten von Symptomen sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

 

Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: vete­ri­nae­r­am­t@dahme-spree­wald.de

 

„Es ist wichtig, auf eine konsequente Stallhygiene zu achten, den Kontakt des Geflügels zu Wildvögeln zu vermeiden und kranke Tiere sofort zu separieren. Auch das Betreten der Ställe durch fremde Personen sollte möglichst vermieden werden“, betont Stefan Wichary.

 

Die Maßnahmen zur tierschutzgerechten Tötung und Beseitigung der vom NDV betroffenen Tiere in der gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee konnten abgeschlossen werden. Zur Durchführung der weiteren, tierseuchenrechtlich notwendigen Maßnahmen muss die aktuelle Straßensperrung allerdings noch bis voraussichtlich 25. März 2026 bestehen bleiben. Wichary bittet um Verständnis und weiterhin Beachtung des Durchfahrverbotes.

 

digi­tale Karte

 

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Weitere Tiere von Newcastle-Krankheit in Dahme-Spreewald betroffen

Neue Tierseuchenallgemeinverfügung online/Schutz- und Überwachungszone werden erweitert


Nach dem bereits gemeldeten Ausbruch der hochansteckenden Geflügelkrankheit in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Bestensee ist das
Newcastle-Disease-Virus (NDV) in weiteren Laborproben bestätigt worden. Das betrifft vor allem weitere Stallanlagen des Betriebes in
Bestensee. Laut Angaben des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Dahme-Spreewald sind vom dortigen Ausbruchsgeschehen weitere
510.000 Tiere betroffen.


Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung und seuchengerechte
Entsorgung der weiteren Tiere im betroffenen Ausbruchsbestand angeordnet. Die epidemiologischen Ermittlungen laufen weiter.


Zusätzlich wurde die Newcastle-Krankheit bei fünf toten Hühnern einer Kleinsttierhaltung im Ortsteil Zeesen
der Stadt Königs Wusterhausen nachgewiesen. „Diese Kleinsttierhaltung liegt etwas außerhalb der bisher festgelegten
Schutzzone von 3 km. Daher müssen wir unsere erst gestern erlassene Tierseuchenallgemeinverfügung anpassen,“
informiert Stefan Wichary, Beigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Schutz-
und Überwachungszone, in denen erhöhte Hygiene- und Kontrollmaßnahmen gelten, mussten daher erweitert werden.


Erweiterung der Sperrzone

Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz*
Stadt Mittenwalde* und Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf
Stadt Königs Wusterhausen* und Ortsteile Zeesen und Senzig*
Gemeinde Heidesee mit Ortsteil Gräbendorf*

 

Erweiterung der Überwachungszone

Gemeinde Bestensee und Ortsteil Pätz
Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf*, Zeesen, Zernsdorf
Gemeinde Heidesee Ortsteile Bindow, Blossin, Dannenreich, Dolgenbrodt, Friedersdorf, Gräbendorf, Gussow
Stadt Wildau
Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch und Rotberg*
Gemeinde Schulzendorf*
Gemeinde Zeuthen* mit Ortsteil Miersdorf*
Amt Schenkenländchen Ortsteile Egsdorf*, Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz*
Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
Landkreis Oder-Spree Spreenhagen*
Berlin-Schmöckwitz*

 

*Erweiterung der Sperr- und Überwachungszone „Ich rufe alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter – auch in Hobbyhaltungen – 
dazu auf, ihre Bestände besonders aufmerksam zu beobachten und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten,“ 
mahnt Wichary. Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, 
Fleisch, Eier und Bruteier. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Bei Auftreten von 
Symptomen ist sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.

Telefon: 03546 20-1613

E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de

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Das zuständige Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat einen Ausbruch der 
Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease Virus, NDV) am 04.03.2026 in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Bestensee festgestellt. 
Betroffen sind etwa 375.000 Tiere.


„Die Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion bei Vögeln und betrifft insbesondere Hühner, Puten und anderes Nutzgeflügel. 

In unserem Fall sind es Legehennen. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte heute den Ausbruch der 
Newcastle-Krankheit. Ein Verdachtsfall besteht zudem derzeit bei drei weiteren Stallungen auf dem Betriebsgelände mit insgesamt 
rund 300.000 Tieren.“, informiert der Beigeordnete und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Stefan Wichary.


Die Newcastle-Krankheit wird durch das Newcastle Disease Virus verursacht und kann je nach Virusstamm schwere Krankheitsverläufe 
mit Atemnot, Durchfall, Leistungsabfall sowie erhöhte Sterblichkeit verursachen. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. 
Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.


Der Landkreis hat heute eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen und veröffentlicht. Danach treten folgende Maßnahmen in Kraft:

Einrichtung einer Sperrzone von drei Kilometern

Gemeinde Bestensee;
Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf der Stadt Mittenwalde
Ortsteile Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen 

 

 

Einrichtung einer Überwachungszone von zehn Kilometern

Gemeinde Bestensee Ortsteil Pätz;
Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Zeesen, Zernsdorf
Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch;
Stadt Wildau;
Gemeinde Heidesee Ortsteile Dolgenbrodt, Gräbendorf, Gussow,
Amt Schenkenländchen Ortsteile Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz
Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf

 

 

„Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung und 
seuchengerechte Entsorgung der Tiere im betroffenen Ausbruchsbestand angeordnet. Die dazu notwendigen Maßnahmen sind bereits 
angelaufen. Die epidemiologischen Ermittlungen laufen noch. Wir werden hierbei vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes 
Brandenburg und durch das Friedrich-Loeffler-Institut unterstützt und stehen im engen Austausch mit dem Ministerium für 
Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Ziel aller Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung des 
Virus schnellstmöglich zu verhindern und die Geflügelbestände in der Region zu schützen“, erläutert Wichary.


Geflügelhalterinnen und -halter in der Region werden dringend gebeten, ihre Biosicherheits- sowie Hygienemaßnahmen zu 
überprüfen und konsequent einzuhalten. Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. 
Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eier und Bruteier innerhalb der Schutzzone. In der Überwachungszone 
besteht ein Verbringungsverbot bis 19.03.26. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. 
Bei Auftreten von Symptomen ist sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald 
zu informieren.


Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de

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