Die ersten Bauvorgespräche haben am Hafen und Huschkeslücke Motzen stattgefunden. Vor Ort waren das beauftragte Bauunternehmen Holger Roock, Vertreter/innen der Stadtverwaltung sowie des Umweltamtes und des Ingenieurbüros WTU.
Die WTU übernimmt hierbei die Rolle der ökologischen Baubegleitung und örtlichen Bauüberwachung.
Das Gebiet rund um den Hafen gehört zum Landschaftsschutzgebiet Notte-Niederung, wodurch eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) zwingend erforderlich ist. Aufgabe der ÖBB ist die Beratung des Vorhabenträgers bei der Überwachung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Auflagen aus Natur-, Arten- und Biotopschutzsicht.
Bei Betrachtung der notwendigen Baustelleneinrichtungsfläche und des baulichen Vorhabens wurde auch der Baumbestand am Hafenbecken untersucht. Folgende Gehölze fallen aufgrund des Stammumfanges (einstämmig > 60 cm, mehrstämmig > 30 cm) unter die Baumschutzverordnung des Landkreises Dahme Spreewald (Baumschutzverordnung - BaumSchV LDS vom 28.09.2022) und bedürfen vor Fällung einer Genehmigung seitens der unteren Naturschutzbehörde LK Dahme Spreewald. Die Fällgenehmigung für die genannten Gehölze wurde am 19.01.23 durch die Stadt Mittenwalde beim Landkreis Dahme Spreewald, der unteren Naturschutzbehörde beantragt. Die notwendigen Baumfällarbeiten werden durch folgende Sachverhalte begründet:
- Verkehrssicherung (auch im Hinblick auf zukünftige Gewässernutzung Wassertourismus)
- Tote Äste bis in den oberen Kronenbereich
- Neigung zur zukünftigen Steganlage
- Verbesserte Baufreiheit/ Baustelleneinrichtungsfläche
Aufgrund der relativ starken Verschlammung und Ansammlung von organischen Ablagerungen ist es notwendig, den Kanal von der Hafenstraße bis zum Motzener See zu entschlammen, um den Hafen für Wassertourismus nutzbar zu halten. Bei Betrachtung des Entschlammungsverfahrens des Hafenbeckens konnte die Baufirma Roock einen alternativen Vorschlag unterbreiten, der gegenwärtig geprüft wird und bestenfalls die auszuführenden Maßnahmen zeitlich verkürzen. Zudem wird gegenwärtig geprüft, ob die Maßnahme auch auf einem Flurstück der Stadt Mittenwalde, d.h. direkt am Hafenbecken vollzogen werden kann.
Des Weiteren gab es an der Einmündung zum Stichkanal am Motzener See eine minimale Abweichung vom ursprünglich geplanten Treppensteg-Standort. Der Steg muss ein paar Meter ins Hafenbecken hineingerückt werden, da das Wurzelwerk am ursprünglich geplanten Standort keine Baumaßnahmen zu lässt. Eine Genehmigung von Seiten des Umweltamtes liegt der Stadt Mittenwalde seit dem 24.01.23 vor.
Nach der Entschlammungsmaßnahme ist die zu entsorgende Trockenmasse nochmals vor dem Abtransport zu beproben. In Abhängigkeit der tatsächlich festgestellten Inhaltsstoffe erfolgt die ordnungsgemäße Entsorgung. Die Abfallbehörde wird über die Ergebnisse informiert und bei der Entscheidung über den Entsorgungsweg einbezogen.
Im Überblick ist folgender technologischer Ablauf zur Entschlammung des Stichkanals und des Hafenbeckens vorgesehen:
- Elektrobefischung
- Abkeschern von Muscheln
- Grobstoffberäumung (Beräumung des Hafenbeckens von alten Stegen etc.)
- Schlammabsaugung und Entwässerung auf einer dafür vorbereiteten Fläche, Rückführen des Entwässerungswassers in das Hafenbecken
- Schlammentsorgung (nach Abtrocknung) entsprechend der erneut beprobten Inhaltsstoffe
Wir möchten uns an dieser Stelle auch bei allen Anwohner*innen bedanken, die unserem Aufruf zur Beräumung des Hafenbeckens nachgekommen sind. Alle, im Hafen liegenden Boote, wurden fristgerecht entnommen.
Das Projekt wird gefördert aus den Mitteln des Bundes und des Landes Brandenburg im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe: "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsinfrastruktur" - GRW-lnfrastruktur.
Ihre Stadt Mittenwalde