2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Mittenwalde am Millingsweg

Artikel von Bauamt

2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Mittenwalde am Millingsweg

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Fluren und Flurstücke: 

Gemarkung Mittenwalde 122928, Flur 005, Flurstücke: 
13, 14, 24/3, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223, 224, 225, 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 275, 276, 277, 278, 279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290, 291, 292, 293, 294, 295, 296, 297, 298, 299, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 312, 313, 314, 315, 316, 317, 318, 319, 320, 321, 322, 323, 324, 325, 326, 327, 328, 329, 330, 331, 332, 333, 334, 335, 336, 337, 338, 339, 340, 341, 342, 343, 344, 345, 346, 347, 348, 349, 350, 351, 352, 353, 354, 355, 356, 357, 358, 359, 360, 361, 362, 363, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371, 372, 373, 374, 375, 376, 377, 378, 379, 381, 382, 384, 385, 387, 390, 392, 395, 457, 458, 459.

Es umfasst eine Fläche von ca. 11 ha.

Das Vorhaben beabsichtigt eine Überarbeitung und zeitgemäße Anpassung des seit 1994 rechtskräftigen Bebauungsplan „Millingsweg“. Ein Teil des Bebauungsplans wurde umgesetzt mit dem Bau der Wohnhäuser am Millingsweg. Beim Bestreben den Bebauungsplan weiter umzusetzen, wurden Veränderungssperren beschlossen. Die Veränderungssperre läuft Anfang des Jahres 2025 aus. Beim Bestreben den Bebauungsplan umzusetzen, wurde kritisiert, dass dieser nicht mehr zeitgemäß ist und damals die Belange des Naturschutzes, des Klimawandels und des umweltgerechten Bauens nicht berücksichtigt wurden. 
Eine Mediation über drei Sitzungen gab Aufschluss, wie der Bebauungsplan doch realisiert werden könnte. Ziel der Planung der 1. Änderung des Bebauungsplans ist es, die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren und mehr Grünflächen zu schaffen. Den Aspekten der umweltfreundlichen und nachhaltigen Bebauung soll hier mehr Achtung geschenkt werden. Die Fläche soll effizient genutzt werden und wo möglich geringer versiegelt als ursprünglich beabsichtigt. Die neu geplanten öffentlichen Parkanlagen sollen den Siedlungsrand besser abgrenzen und das Wohngebiet besser in die Landschaft integrieren und gleichzeitig die Wohnqualität und das Wohlbefinden steigern. 
Des Weiteren sollen verschiedene und flexible Wohnformen, wie altersgerechtes Wohnen, Ein-Personenhaushalte, sozialgerechtes Wohnen, etc., im Plangebiet vereint werden. Eine weitere neu geplante Erschließungsstraße soll das Wohngebiet umfassender erschließen und den bestehenden Teil des Millingsweg entlasten.


Umweltprüfung 

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 2 Abs. 4 BauGB wird eine umfassende Umweltprüfung durchgeführt. Der Umweltbericht fasst die ermittelten Daten zusammen, beschreibt und bewertet diese.

Verfügbare Planunterlagen 

Folgende Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans verfügbar und können am angegebenen Ort im Internet und in der Stadtverwaltung eingesehen werden:

•    Umweltbericht 
•    Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
•    Hydrologisches Gutachten

Weitere wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen 

Neben den oben genannten Unterlagen sind auch folgende weitere wesentliche Stellungnahmen verfügbar und können am angegebenen Ort im Internet und in der Verwaltung eingesehen werden:

•    Landkreis Dahme Spreewald – Hinweise zu Besonderer Artenschutz, Schutzgut Boden, Hydrologie
•    Landesamt für Umwelt - Unter Berücksichtigung der nächstgelegenen Gewerbenutzungen
•    geeignet schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG hervorzurufen.
•    Landesbetrieb Forst Brandenburg – Hinweise zur Beachtung der Waldnutzung
•    Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR

Arten umweltbezogener Informationen 

Neben den sich schon aus den Titeln der ausliegenden Unterlagen ergebenden Arten umweltbezogener Informationen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 


Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes bestehend aus Planzeichnung und Begründung und Artenschutzfachbeitrag zu jedermanns Einsicht

vom 29.01.2026 bis einschließlich 03.03.2026

im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus.

Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Mittenwalde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter folgendem Link eingesehen werden: 

www.mittenwalde.de/verwaltung-wirtschaft/verwaltung/stadtplanung/offenlagen

Während der Offenlegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß §3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan (gem. § 4a Abs. 6 BauGB) unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Bereits aus der Öffentlichkeit eingereichte Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligungsrunde sowie der ersten förmlichen Beteiligung bleiben bestehen und werden mit in die abschließende Abwägung einfließen. Sie können ausdrücklich nicht nur eine Stellungnahme zu den aktuell geänderten Teilen der Planung abgeben – sondern auch zu den gegenüber früheren Planungsständen unveränderten Inhalten.   

Hinweis: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des §3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Mittenwalde, 22.12.2025
Dirk Knuth 
Bürgermeister

Anhang: Ausschnitt des Bebauungsplans

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