Das zuständige Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat einen Ausbruch der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease Virus, NDV) am 04.03.2026 in einem Geflügelbestand in der Gemeinde Bestensee festgestellt. Betroffen sind etwa 375.000 Tiere.
„Die Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion bei Vögeln und betrifft insbesondere Hühner, Puten und anderes Nutzgeflügel. In unserem Fall sind es Legehennen. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte heute den Ausbruch der Newcastle-Krankheit. Ein Verdachtsfall besteht zudem derzeit bei drei weiteren Stallungen auf dem Betriebsgelände mit insgesamt rund 300.000 Tieren.“, informiert der Beigeordnete und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Stefan Wichary.
Die Newcastle-Krankheit wird durch das Newcastle Disease Virus verursacht und kann je nach Virusstamm schwere Krankheitsverläufe mit Atemnot, Durchfall, Leistungsabfall sowie erhöhte Sterblichkeit verursachen. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.
Der Landkreis hat heute eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen und veröffentlicht. Danach treten folgende Maßnahmen in Kraft:
- Einrichtung einer Sperrzone von drei Kilometern
- Gemeinde Bestensee;
- Ortsteile Gallun, Motzen, Schenkendorf der Stadt Mittenwalde
- Ortsteile Zeesen der Stadt Königs Wusterhausen
- Einrichtung einer Überwachungszone von zehn Kilometern
- Gemeinde Bestensee Ortsteil Pätz;
- Stadt Mittenwalde und Ortsteile Brusendorf, Gallun, Motzen, Ragow, Schenkendorf, Telz, Töpchin;
- Stadt Königs Wusterhausen und Ortsteile Deutsch Wusterhausen, Kablow, Niederlehme, Senzig, Zeesen, Zernsdorf
- Gemeinde Schönefeld Ortsteil Kiekebusch;
- Stadt Wildau;
- Gemeinde Heidesee Ortsteile Dolgenbrodt, Gräbendorf, Gussow, -
- Amt Schenkenländchen Ortsteile Groß Köris, Klein Köris, Schwerin, Teupitz
- Landkreis Teltow-Fläming: Zossen und Rangsdorf
„Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald hat die tierschutzgerechte Tötung und seuchengerechte Entsorgung der Tiere im betroffenen Ausbruchsbestand angeordnet. Die dazu notwendigen Maßnahmen sind bereits angelaufen. Die epidemiologischen Ermittlungen laufen noch. Wir werden hierbei vom Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes Brandenburg und durch das Friedrich-Loeffler-Institut unterstützt und stehen im engen Austausch mit dem Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Ziel aller Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung des Virus schnellstmöglich zu verhindern und die Geflügelbestände in der Region zu schützen“, erläutert Wichary.
Geflügelhalterinnen und -halter in der Region werden dringend gebeten, ihre Biosicherheits- sowie Hygienemaßnahmen zu überprüfen und konsequent einzuhalten. Das bedeutet strikte Stallpflicht in der Schutz- und Überwachungszone. Verbringungsverbot von gehaltenen Vögeln, Fleisch, Eier und Bruteier innerhalb der Schutzzone. In der Überwachungszone besteht ein Verbringungsverbot bis 19.03.26. Die Durchführung von Geflügelmessen, -märkten, Tierschauen ist untersagt. Bei Auftreten von Symptomen ist sofort das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Dahme-Spreewald zu informieren.
Telefon: 03546 20-1613
E-Mail: veterinaeramt@spam.dahme-spreewald.de“