Der Plan der 7. Änderung „Erweiterung RVS“ des Bebauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf in der Fassung vom 26.09.2025 einschließlich seiner Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB liegt ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung für jedermann im Rathaus der Stadt Mittenwalde, Rathausstraße 8, 15749 Mittenwalde während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Zusätzlich werden der Plan und die Begründung der 7. Änderung „Erweiterung RVS“ des Be-bauungsplans Gewerbepark Mittenwalde / Schenkendorf ins Internet eingestellt und sind unter der Adresse:
www.mittenwalde.de/staedtebauliche-satzungen-und-b-plaene
einzusehen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden folgende Vorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht inner-halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Mittenwalde geltend gemacht worden sind:
1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-chennutzungsplans gemäß § 214 Abs. 2 BauGB,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die Geltendmachung und das Erlö-schen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Mittenwalde, 03.03.2026
Dirk Knuth
Bürgermeister