Igelschutz im Landkreis Dahme-Spreewald

Artikel von Landkreis Dahme-Spreewald Amt für Umwelt und Landwirtschaft

Igelschutz im Landkreis Dahme-Spreewald

Der Landkreis Dahme-Spreewald erlässt als untere Naturschutzbehörde eine Allge­mein­ver­fü­gung, die den Betrieb von Mährobotern in den Nacht- und Dämmerungsstunden verbietet. Das Verbot gilt in der Zeitspanne zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetages. Hierfür sind die aktuellen, durch den Deutschen Wetterdienst für Berlin-Brandenburg ausgewiesenen Dämmerungszeiten maßgeblich.

 

Durch den Einsatz von autonomen Mährobotern in den Nacht- und Dämmerungsstunden besteht eine erhebliche Verletzungs- und Tötungsgefahr für den Igel, weitere Kleinsäuger, Amphibien, Reptilien und andere Kleintiere, die vorwiegend in dieser Zeitspanne aktiv sind. Der europäische Igel ist als in Deutschland heimisches Säugetier als besonders geschützte Art erfasst. Er ist auf der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere des Bundesamtes für Naturschutz bereits auf der Vorwarnliste vermerkt.

 

Mähroboter, die in den Abend- und Nachtstunden unbeaufsichtigt ihre Arbeit verrichten sind für diese nachtaktiven Tiere eine maßgebliche Gefahrenquelle. Die geräuscharm arbeitenden Geräte werden von den Tieren erst spät wahrgenommen und sind technisch nicht ausreichend ausgereift, um Kleintiere zweifelsfrei vor einem Kontakt zu erkennen. Im Falle des Igels kommt erschwerend hinzu, dass beim Bemerken der Gefahr kein Fluchtreflex ausgelöst wird, sondern dieser zusammengerollt auf der Stelle verharrt. Schwere Schnittverletzungen - oftmals mit Todesfolge - sind in der Regel unvermeidlich.

 

Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin (Leibniz-IZW) hat in verschiedenen Studien das Verhalten von Igeln beim Aufeinandertreffen mit Mährobotern und zum Auftreten von Schnittverletzungen bei Igeln sowie deren Schweregrad untersucht. Im Ergebnis dieser Studien wurde unter anderem festgestellt, dass 47 Prozent der Igel mit Schnittverletzungen verendet sind.

 

Mit dem Erlass der Allgemeinverfügung soll dem gesetzlichen Artenschutz, der die Verletzung und Tötung wildlebender Tiere untersagt, gerecht werden.

 

Mähroboter können außerhalb der Nacht- und Dämmerungsstunden weiterhin wie gewohnt eingesetzt werden.

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