Aufgrund der aktuell herrschenden Waldbrandwarnstufe 5 ist das Abbrennen von Osterfeuern im gesamten Stadtgebiet Mittenwalde nicht zulässig.
Diese Maßnahme dient dem Schutz von Menschen, Tieren und Natur.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und eindringliche Beachtung dieser Regelung.
Bleiben Sie achtsam und genießen Sie das Osterfest auf sichere Weise!
Stadtverwaltung Mittenwalde