Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bebauungsplan „Nahversorger Ragow“ bestehend aus Planzeichnung und Begründung zu jedermanns Einsicht
vom 23.04.2026 bis einschließlich 09.06.2026
im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus.
Gemäß § 4a Absatz 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die oben genannten Unterlagen zusätzlich über das Internetportal der Stadt Mittenwalde der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und können unter folgendem Link eingesehen werden:
Während der Offenlegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweise
Verspätet bzw. nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den gemeinsamen Flächennutzungsplan, hier: Flächennutzungsplan Gemeinde Rauen unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Einwendungen von Vereinigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die im Rahmen der Auslegung nicht oder nach den geltenden Rechtsvorschriften nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können, sind gem. § 7 Abs. 3 UmwRG im Verfahren über den Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen.
Datenschutzinformation
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Mittenwalde, 03.03.2026
Dirk Knuth
Bürgermeister