Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Töpchin Bahnhofstraße 17–20“
Die am 25.09.2017 durch die Stadtverordnetenversammlung Mittenwalde beschlossene Satzung über den Bebauungsplan „Töpchin Bahnhofstraße 17–20“ wurde am 24.01.2018 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt (Az. 40100-17- 621).
Der Geltungsbereich befindet sich im Ortsteil Töpchin nordöstlich vom Bahnhof. Er umfasst in der Gemarkung Töpchin Flur 2, die Flurstücke 119 bis 122, 123/1 und anteilig die Flurstücke 117, 118/2 und 953 (Abgrenzung siehe Übersichtskarte Anlage).
Jedermann kann die Satzung im Bauamt der Stadtverwaltung, Rathausstraße 8 in 15749 Mittenwalde während der folgenden Sprechstunden: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr, Dienstag von 13 bis 18 Uhr und Donnerstag von 13 bis 16 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Darüber hinaus kann der Bebauungsplan im Geoportal der Stadt Mittenwalde eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden:
- eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften.
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Mittenwalde, den 02.03.2018
Maja Buße
Bürgermeisterin