Aufgrund des bevorstehenden Baubeginns zur Sanierung des Motzener Hafenbeckens, betroffene Flurstücke: 8 (Flur 5), 9 (Flur 5), 154 (Flur 7) und 155 (Flur 7) fordern wir alle Steg- und Bootseigentümer auf, die noch verbliebenen Gegenstände vor Ort schnellstmöglich zu entnehmen und keine weiteren Gegenstände ohne Genehmigung der Stadt Mittenwalde einzusetzen. Baubeginn erfolgt ab der 1. Kalenderwoche 2023. Die Bauzeit beträgt in Abhängigkeit der Witterung ca. 7 Monate.
Im ersten Schritt wird es eine Elektroabfischung geben. Die Sohle wird untersucht, um Muscheln vor der Entschlammung umzusetzen. Sämtliche Fänge werden in das Freiwasser des Motzener Sees umgesetzt. Im zweiten Schritt erfolgt die Entschlammung des Beckens mittels Saugspültechnik. Dies geschieht unter einer beauftragten örtlichen und ökologischen Baubegleitung.
Zudem weisen wir daraufhin, dass die Ablagerung von Gegenständen im Landschaftsschutzgebiet nicht gestattet ist.
Regelmäßige Projektinformationen finden Sie auch unter www.mittenwalde.de/wassertourismus sowie in den Amtsblättern der Stadt Mittenwalde.